Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    1.1. Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montagen, Reparaturen, Wartungen und Beratungsleistungen oder sonstige
    vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
    1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
    1.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur
    wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Umfang der Lieferpflichten
    2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
    Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
    2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es unter
    Umständen zu Abweichungen kommen, für die unser Haus nicht haftet.
    2.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
    2.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
    2.5. Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Der Käufer hat die Lieferung bei
    Annahme auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen.
    2.6. Werden bereits von SONEYA GmbH bestätigte Aufträge storniert oder erheblich geändert, sind Stornierungskosten in Höhe von 5%
    der Brutto-Auftragssumme fällig.
    2.7. Bei Vereinbarung der Zahlung per Vorkasse und Zahlungsverzug von einer Woche nach Fristsetzung hat SONEYA GmbH das Recht,
    vom Vertrag zurückzutreten.
    2.8. Grundlose Rücksendungen von Ware werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch SONEYA GmbH akzeptiert und bei einem NettoWarenwert über € 50,-. SONEYA GmbH erhebt eine Rücknahmegebühr in Höhe von 10% des Netto-Warenwertes, mindestens € 50,-. Die
    Transportkosten trägt der Kunde. Die zurückgesandte Ware wird nur dann angenommen, wenn diese originalverpackt, unbeschädigt und
    ungebraucht ist. Eine Rücknahme von Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.
  3. Zahlungsbedingungen
    3.1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen
    Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.
    3.2. Für Verzugszinsen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB bei Kaufleuten und bei
    Verbraucherkäufen verlangt. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
    3.3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen
    (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden
    sämtliche Forderungen fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind,
    bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiterhin
    berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten,
    automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
    3.4. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
    Zurückbehaltungsrechte wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
    3.5. Bei Erstlieferung behalten wir uns das Recht auf Vorkasse vor.
  4. Eigentumsvorbehalt
    4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung
    von Schecks – unser Eigentum.
    4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das
    Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache
    zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache
    durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem
    Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder
    Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
    4.3. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen
    Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei
    Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der
    Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen
    Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich
    gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
    4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe
    Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.
    4.5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf
    Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
  5. Lieferfristen, Gefahrtragung
    5.1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu
    erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten
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    Stand: 01/2009
    eingetreten – wie, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch
    Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden
    Lieferverzuges – in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar,
    sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 bleibt hiervon unberührt.
    5.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen,
    erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
    und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die
    Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Engpässe und Verzögerungen, welche auf den
    Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten.
    5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des
    Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben. Bruchversicherung wird von uns
    nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens
    erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns
    insoweit nicht übernommen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.
    5.4. Kommt unser Haus in Verzug, kann der Käufer – auch wenn er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist –
    keine Entschädigung für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden
    konnte.
    5.5. Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung, als auch sonstige Schadenersatzansprüche, sind
    in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Frist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in
    Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet
    wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung
    vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
    verbunden.
    5.6. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen unseres Hauses innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der
    Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
    5.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft
    verzögert, kann dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen,
    höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien
    unbenommen.
  6. Gewährleistung
    Für Sachmängel haften wir wie folgt:
    6.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Eine Garantie der Beschaffenheit der Ware
    oder für die Dauer der Beschaffenheit gibt unser Haus nicht.
    6.2. Nach Wahl unseres Hauses sind mangelhafte Lieferungen oder Teile davon nachzubessern oder neu zu liefern, wenn der
    Sachmangel innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit Lieferung geltend gemacht wurde und sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt
    des Gefahrüberganges vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom
    Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    6.3. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
    längere Verjährungsfristen normieren sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer
    vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
    6.4. Sachmängel sind unserem Hause gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, das heißt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach
    Erhalt der Ware. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.
    6.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher
    Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder
    nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
    entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
    Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
    6.6. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen
    Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend
    gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist unser Haus berechtigt, die
    entstandenen Aufwendungen vom Käufer zu fordern.
    6.7. Rückgriffe des Käufers gegen den Lieferer gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit
    seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
    6.8. Eine Haftung unseres Hauses für Montage- oder Reparaturarbeiten ist ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe die Ware
    selbständig von unserem Haus beziehen und daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB sind.
    6.9. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine Herstellerangaben, für die wir keine Haftung übernehmen. In einem
    Garantiefall kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen,
    insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellerhaftung stehen.
    6.10. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus
    unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen
    Rechtsgründen eintreten – und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – haften wir
    oder unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bei unserer Firmenleitung oder
    leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei
    Fehlern zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn es nicht gerade Sinn und Zweck der
    Zusicherung war, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
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    Stand: 01/2009
    6.11. Weitergehendere oder andere als die unter Ziffer 6. geregelten Ansprüche des Käufers gegen unser Haus und wegen eines
    Sachmangels sind ausgeschlossen.
  7. Allgemeine Haftung
    7.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall grober Fahrlässigkeit haften
    wir für den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe von 2,5 % unseres Verkaufspreises, soweit nicht im
    Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
    Unberührt bleibt die Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Ebenfalls unberührt bleibt auch die Haftung nach dem
    Produkthaftungsgesetz und für sonstige Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
    7.2. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass unser Haus die
    Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Der Schadenersatzanspruch des Käufers beschränkt sich auf 2,5 % des Wertes desjenigen Teils der
    Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in den zweckdienlichen Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht,
    soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eine
    zwingende Haftung gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des
    Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
    7.3 Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den
    Betrieb unseres Hauses erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit
    dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht unserem Haus das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer erhält von diesem
    Rücktrittsrecht unverzüglich Kenntnis, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart
    war.
    7.4 Unser Haus ist lediglich Zwischenhändlerin und nicht Herstellerin, so dass eine Haftung für Verpackungsmaterial nach der
    Verpackungsverordnung, insbesondere eine Entsorgungsverpflichtung, nicht besteht bzw. dahingehende Entsorgungsverpflichtungen
    ohnehin mit Zahlung des Kaufpreises gegenüber der Herstellerin abgegolten sind.
    7.5 Alle Angaben durch unser Haus zur Planung einer Anlage sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, für deren Richtigkeit und
    Umsetzbarkeit unser Haus keine Haftung übernimmt.
    Dies betrifft zum einen technische Angaben zu den Produkten, die unser Haus lediglich vom Hersteller an den Kunden weiterleitet, so
    dass für die Richtigkeit dieser Angaben eine Haftung unseres Hauses nicht besteht. Zum anderen sind Vorschläge unseres Hauses zum
    Einsatz bestimmter Produkte oder zur Kombination verschiedener Produkte vom Kunden eigenverantwortlich technisch zu prüfen.
    Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der vom Kunden eigenverantwortlich
    gewählten Produktzusammenstellung resultieren, sind vollständig ausgeschlossen.
  8. Preise
    8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verpackungskosten sowie der Transportkosten ab
    Werk/Lager.
    8.2. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Käufer neben der vereinbarten
    Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen
    Gepäcks sowie Auslösungen.
    8.3. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.
    8.4. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern
    sowohl auf den Rechnungen als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben dem Verkäufer
    ebenfalls vorbehalten.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Hauses.
    9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
    sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz unseres Hauses. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
    9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss
    des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG), soweit auf beiden Seiten des
    Vertragsverhältnisses Kaufleute stehen.
    9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das
    Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGBs unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder
    werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder
    undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt
    und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.
    SONEYA GmbH
    Kurt-Schumacher Str. 24
    30159 Hannover
    Hannover, Januar 2009
    Roman Schladebusch
    -Geschäftsführer-